Bei uns finden regelmäßig Prüfungen sowie Prüfungsvorbreitungen statt.
Dieses schreibt Folgendes vor:
Alle ab dem 1.12.2024 NEU angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg erreicht haben (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat), müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) ablegen.
„Große Hunde“, die bei einer NEUANMELDUNG bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.
Für spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) erbracht werden.
Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).
Generell gelten für „Große Hunde“ und „Spezielle Hunde“ folgende Fristen:
Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben.
Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.
Der gesetzlich verpflichtende Sachkundenachweis bleibt unverändert.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das unten angeführte Kontaktformular.
Prüfungsgebühr EUR 50,00
Die Prüfung beinhaltet:
Am Prüfungstag bitte folgendes mitbringen:
Bei Unklarheiten oder Fragen im Vorfeld wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:
SIE WERDEN VON UNS NACH ERFOLGTER ANMELDUNG SO RASCH ALS MÖGLICH BZGL. PRÜFUNGSVORBEREITUNG UND WEITEREN DETAILS TELEFONISCH KONTAKTIERT.